Allgemeine Geschäftsbedingungen der ifyna Finanzplanungssoftware GmbH (kurz ifyna GmbH) für die Software "ifyna Finanzplanung"

Geltungsbereich, Vertragsgegenstand

Geltung für "ifyna Finanzplanung"

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") gelten für alle Verträge zwischen der ifyna Finanzplanungssoftware GmbH und dem Kunden über die Nutzung der Software "ifyna Finanzplanung", eine umfassende Finanzplanungssoftware, die den Verkaufsprozess von Finanzprodukten von der Akquise und Beratung bis hin zum Verkauf unterstützt.

Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist die Überlassung der ifyna Finanzplanung zur Nutzung durch den Kunden mittels Internetverbindung über einen Browser gegen Entgelt für die vereinbarte Laufzeit. Die nutzungsberechtigten Anwender erhalten die technische Möglichkeit, auf die Software, die auf einem Server der ifyna Finanzplanungssoftware GmbH bzw. einem der ifyna GmbH beauftragten Dritten gehostet wird, mittels Internetverbindung über einen Browser zuzugreifen und die Funktionalitäten der Software im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen für die Dauer der Vertragslaufzeit zu nutzen. Der Kunde bucht die erforderliche Anzahl an Lizenzen (pro Anwender eine Lizenz). Die ifyna GmbH stellt die Software im jeweils aktuellen Programmstand zur Verfügung.

Nutzerkonten, berechtigte Anwender

Eine Freischaltung durch die ifyna GmbH erfolgt für das Nutzerkonto des Kunden. Der Zugriff auf "ifyna Finanzplanung" durch die nutzungsberechtigten Anwender erfolgt über eine Internet-Adresse (URL) die dem Kunden bei Vertragsabschluss mitgeteilt wird. Die Anwender können sich durch Eingabe der Firmenkennung des Kunden, Ihres Usernamens und des persönlichen Passworts in ihr Nutzerkonto einloggen.

Verfügbarkeit

Die ifyna GmbH stellt die Software täglich in der Zeit von 7 bis 22 Uhr MEZ (Servicezeit) mit einer Verfügbarkeit von 96 % im Jahresmittel bereit abzüglich der Wartungszeiten. Die Wartung innerhalb der Servicezeit kann für insgesamt maximal fünf Stunden im Kalendermonat erfolgen, außerhalb der Servicezeit unbegrenzt. Während der Wartungsarbeiten steht die Software nicht zur Nutzung zur Verfügung. Unter Verfügbarkeit verstehen die Parteien die technische Nutzbarkeit der "ifyna Finanzplanung" am Übergabepunkt zur Nutzung durch die berechtigten Anwender. Sie bezieht sich auf die im Funktionsumfang unter wvw.ifyna.de bezeichneten Funktionalitäten am Übergabepunkt. Übergabepunkt ist der Routerausgang des Rechenzentrums, in dem die Software gehostet wird.

Kundenservice

Der Kundenservice steht den nutzungsberechtigten Anwendern per E-Mail bei Anwenderfragen und zur Entgegennahme von Störungsmeldungen unter der E-Mail support@ifyna.de zur Verfügung. Weiterhin kann der Lizenznehmer unter der Rubrik Anmerkungen und Fehler Verbesserungsvorschläge und Fehlfunktionen mitteilen.

Für telefonischen Support findet die Abrechnung wie nachfolgend aufgeführt statt: Je Minute wird ein Euro berechnet. Es wird diesbezüglich immer auf ganze 10 Euro abgerundet, d.h. sollte das Telefonat weniger als 10 Minuten dauern ist dieses grundsätzlich kostenfrei.

Sollte zeitnah nach Vertragsabschluss kein Online- oder Präsens-Einführungsseminar besucht werden, erhöht sich der Kostenaufwand auf drei Euro je Minute. Mit Abschluss des Lizenzvertrages erhält der Lizenznehmer einmalig 100 Freiminuten, die für Support genutzt werden können.

Zusatzleistungen

Zusatzleistungen sind gesondert zu beauftragen (z.B. Individualanpassungen, etc.).

Vertragsschluss

Angebote der ifyna GmbH gelten ausschließlich für Kunden, die Unternehmer sind. Ein Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbstständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Mit Abgabe seiner Erklärung zum Vertragsschluss erklärt der Kunde, dass er als Unternehmer handelt.

Verträge kommen durch Angebot und Annahme unter Geltung dieser AGB zustande. Mittels Bestellschein gibt der Kunde ein Angebot zum Vertragsschluss zu den dort genannten Konditionen und unter Geltung dieser AGB ab. Die ifyna GmbH ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen. Die Annahme erfolgt mittels Auftragsbestätigung per E-Mail, Telefax oder postalisch. Der Vertrag unter Geltung dieser AGB kommt mit Annahme durch die ifyna GmbH zustande. Nimmt die ifyna GmbH das Angebot des Kunden innerhalb von 10 Tagen ab Zugang des Bestellscheins bei der ifyna GmbH nicht an, ist der Kunde nicht mehr an das Angebot gebunden.

Vergütung und Zahlungsmodalitäten

Die Vergütung wird gemäß der Vereinbarung im Lizenzvertrag berechnet. Die Freischaltung des Anwenderkontos des Kunden wird zeitgleich erfolgen.

Die monatliche Vergütung wird ab Beginn des Lizenzvertrages berechnet. Die entsprechende Freischaltung wird vor Beginn des Lizenzvertrages erfolgen. Sofern vom Lizenznehmer gewünscht (siehe Lizenzvertrag) kann der Kunde alternativ jährlich im Voraus zahlen. Hierfür wird ein entsprechender Nachlass eingerechnet.

Die Vergütung bestimmt sich nach dem im Lizenzvertrag aufgeführten Preis. Alle Preise sind Euro-Preise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

Gewünschte Zusatzleistungen müssen separat beauftragt werden. Hierfür erhält der Lizenznehmer einen Vorschlag der die genauen Kosten aufführt. Dieses Angebot muss vor Beauftragung schriftlich vom Lizenznehmer bestätigt werden. Die Abrechnung kann nach Stunden- oder Tagessätzen abgerechnet werden. Weiterhin kann auch ein Festpreis vereinbart werden. Die Abrechnung von Stundensätzen erfolgt für jede angefangene Viertelstunde (15-Minuten-Takt). Ein Tagessatz bezieht sich auf 8 Stunden.

Die Vergütung ist innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

Zahlung gilt als eingegangen, sobald der Gegenwert auf einem Konto der ifyna GmbH gutgeschrieben ist. Im Falle des Zahlungsverzuges hat ifyna Anspruch auf Verzugszinsen i.H.v. 10 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die gesetzlichen Rechte der ifyna im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden bleiben unberührt.

Die Aufrechnung von Ansprüchen des Kunden mit ifyna zustehenden Forderungen ist nur zulässig, wenn die Ansprüche des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Mitwirkgrund Pflichten des Kunden

Der Kunde stellt sicher, dass seine für die Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderliche Mitwirkung auf seine Kosten rechtzeitig zur Verfügung steht. Er wird insbesondere die ifyna GmbH rechtzeitig mit den für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlichen Informationen versorgen und für den vertragsgemäßen Zustand seiner Hardware, des erforderlichen Betriebssystems, des erforderlichen Browsers, seines Internetzugangs und der Online-Verbindung sorgen.

Der Kunde ist verpflichtet

Die Zugangsdaten eines Anwenders (Username und Passwort) sind personengebunden und nicht übertragbar. Identische Zugangsdaten dürfen nicht durch mehrere Personen ist genutzt werden, sondern ausschließlich durch den lizenzierten, eingetragenen und freigeschalteten Anwender.

Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen (z.B. durch tägliche, mindestens einmal wöchentliche Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Überprüfung der Datenverarbeitungsergebnisse) für den Fall, dass die Software nicht ordnungsgemäß arbeitet.

Der Kunde ist verpflichtet, durch geeignete vertragliche Vereinbarungen mit den Anwendern sicherzustellen, dass die "ifyna Finanzplanung" von den Anwendern bestimmungs- und vertragsgemäß genutzt wird und die Ziffern 4.1 bis 4.3 und 8.4 Satz 3 von diesen eingehalten werden.

Sperrung des Zugangs zur Software

Der Anbieter ist berechtigt, bei Verstößen gegen die dem Kunden obliegenden Pflichten oder Obliegenheiten sowie bei begründeten Verdachtsmomenten für eine Pflicht-/Obliegenheitsverletzung des Kunden den Zugang zur Software und/oder zum Kundenportal vorläufig oder endgültig zu sperren.

Bei der Wahl einer Maßnahme berücksichtigt der Anbieter die berechtigten Interessen des Kunden, insbesondere die Erheblichkeit der Pflicht-/Obliegenheitsverletzung und ob Anhaltspunkte für fehlendes Verschulden des Kunden vorliegen und ob eine vorherige Abmahnung oder Ankündigung der Maßnahme angezeigt ist.

Eine Sperrung kann der Anbieter insbesondere dann vornehmen, wenn der Kunde

Ansprüche des Anbieters bleiben unberührt, insbesondere das Recht zur außerordentlichen Kündigung und Schadensersatzansprüche.

Nutzungsrechtseinräumung

Die ifyna GmbH räumt dem Kunden ein einfaches (nichtausschließliches), zeitlich auf die Dauer dieses Vertrages beschränkte Recht ein, auf die ifyna Finanzplanung mittels Telekommunikation (Internetverbindung) zuzugreifen und die Funktionalitäten der Software bestimmungsgemäß zu nutzen bzw. durch berechtigte Anwender nutzen zu lassen. Dabei dürfen maximal so viele Anwender die "ifyna Finanzplanung" über ihr persönliches Nutzerkonto nutzen wie Lizenzen vertraglich vereinbart sind. Darüber hinausgehende Rechte, insbesondere an der Software oder der Betriebssoftware, erhält der Kunde nicht.

Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software über die nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarung erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder sie Dritten zugänglich zu machen.

Haftung

Die Haftung der ifyna GmbH ist unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist, bei der Übernahme einer Garantie.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt, sofern nicht gemäß Ziffer 7.1 unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag der ifyna GmbH nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung der ifyna GmbH auf Schadensersatz (§ 536 a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ebenfalls ausgeschlossen. Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung der ifyna GmbH, für ihre Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

Vertragslaufzeit und -beendigung

Der Vertrag ist wirksam zustande gekommen mit Auftragsbestätigung durch die ifyna GmbH und hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab Beginn der Vergütungsberechnung gemäß Ziffer 3.1. Er verlängert sich am Ende der Mindestlaufzeit bzw. am Ende des jeweiligen 12-Monatszeitraumes um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht von einer der Parteien zuvor unter Wahrung einer Frist von 3 Monaten zum Ende des 12-Monatszeitraumes gekündigt wird.

Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die ifyna GmbH ist insbesondere zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Kunde mit einer Zahlung nach der zweiten Mahnung mehr als 21 Tage in Verzug ist oder Dritten den Zugang vertragswidrig ermöglicht und dies zu vertreten hat.

Kündigungen bedürfen der Schriftform.

Mit Vertragsbeendigung sind die Zugangsdaten des Kunden und der Anwender nicht mehr aktiv und der Zugriff auf die Software wird gesperrt. Kundendaten werden von der ifyna GmbH spätestens drei Wochen nach Vertragsbeendigung gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Der Kunde und die weiteren Anwender müssen ihre Daten, vor Vertragsbeendigung exportieren und selbst sichern, wenn sie diese über die Vertragsbeendigung hinaus benötigen (z.B. aufgrund gesetzlicher Archivierungspflichten).

Geheimhaltung Datenschutz

Die ifyna GmbH und der Kunde sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse geheim zu halten, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu nutzen.

Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde selbst oder durch die ifyna GmbH personenbezogene Daten, so steht der Kunde dafür ein. dass er dazu nach den anwendbaren. insb. datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist. Soweit die zu verarbeitenden Daten personenbezogene Daten sind, liegt eine Auftragsdatenverarbeitung vor und die ifyna GmbH wird die Weisungen des Kunden (z.B. zur Einhaltung von Löschungs- und Sperrungspflichten) beachten. Die Weisungen müssen rechtzeitig schriftlich mitgeteilt werden. Für den Fall des Vorliegens eines Auftragsdatenverarbeitungsverhältnisses wird klargestellt. dass der Kunde sowohl allgemein im Auftragsverhältnis als auch im datenschutzrechtlichen Sinne "Herr der Daten" bleibt (§ 1 1 BDSG). Der Kunde ist hinsichtlich der Verfügungsbefugnis und des Eigentums an sämtlichen kundenspezifischen Daten (eingegebene Daten, verarbeitete, gespeicherte Daten, ausgegebene Daten) Alleinberechtigter. Die ifyna GmbH nimmt keine Kontrolle der für den Kunden gespeicherten Daten und Inhalte bezüglich einer rechtlichen Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung vor; diese Verantwortung übernimmt ausschließlich Kunde. Die ifyna GmbH ist nur berechtigt, die kundenspezifischen Daten ausschließlich nach Weisung des Kunden zu verarbeiten und/oder zu nutzen. Die ifyna GmbH ist im Rahmen des datenschutzrechtlich Zulässigen zur Verarbeitung und Verwendung der Daten (z.B. Abrechnungsdaten zwecks Abrechnung von Leistungen gegenüber dem Kunden) berechtigt. Weiterhin gelten die Regelungen der separaten Datenschutzvereinbarung.

Schlussbestimmungen

Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen. es sei denn die ifyna GmbH hat ihrer Geltung schriftlich zugestimmt.

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gitt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von Kollisionsrecht und unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren (CISG).

Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz der ifyna GmbH (Kassel). Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Sitz der ifyna GmbH ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag. wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Die ifyna GmbH ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.

Die Vertragssprache ist deutsch

Stand: 01.06.2020

  Ifyna Finanzplanungssoftware GmbH
  Untere Königsstr. 44
  34117 Kassel
  
  Geschäftsführer: Oliver Senhold
  Sitz der Gesellschaft: Kassel
  AG Kassel, HRB 17894 AG Kassel
  UST. IDNr. DE326301258